29. April 2024

Schutzkonzept

Institutionelles Schutzkonzept Stadtkirche Geretsried

Stand: 20.10.2022

Inhaltsverzeichnis
Einleitung

1.  Grundlegendes zur Prävention
1.1 Begriffsklärung
1.2 Partizipation
1.3 Prävention geschulte Personen
1.4 Erweitertes Führungszeugnis, Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung, Einverständniserklärung zur Datenspeicherung

    2.  Verhaltenskodex

    2.1 Pastorale Bereiche mit persönlichem Kontakt
    2.1.1 Ministranten- und Jugendarbeit
    2.1.2 Segnungen von Kindern in der Liturgie / in der Kindertagesstätte
    2.1.3 Einzelgespräche in der Sakramenten-Vorbereitung
    2.1.4 Gruppenarbeit
    2.1.5 Ausflüge, Wochenendfahrten, Zeltlager
    2.1.6 Pastorale Einzelgespräche
    2.1.7 Sakramentale Feiern
    2.1.8 Senioren, Menschen mit Behinderung, ältere Schutzbefohlene
    2.1.9 Feste und Feiern

    2.2 Social Media
    2.2.1 Allgemeiner Umgang mit Social Media
    2.2.2 Social-Media-Plattformen
    2.2.3 Messenger- Dienste

    3.  Personalauswahl und Personalentwicklung
    4.  Beschwerdemanagement
    5.  Dokumentation und Intervention
    5.1  Dokumentation
    5.2  Intervention

    6.  Nachhaltige Aufarbeitung
    7.  Qualitätsmanagement
    8.  Kontakte und Hilfsangebote

    Einleitung

    In der Stadtkirche Geretsried kommen Menschen aus allen Altersgruppen zusammen, um gemeinsam Gottesdienste zu feiern, den Glauben miteinander zu teilen, einander zu begegnen und um sich gegenseitig auf dem Glaubensweg zu unterstützen. Glaube ist in einer Gemeinschaft leb- und erfahrbar, auch wenn es natürlich daneben ganz persönlicher Momente bedarf. Wenn der Glaube geteilt und weitergegeben wird, wächst er und wird so zur Kraftquelle für das eigene Leben. Darüber hinaus sollte der Glaube, der uns trägt, im Reden und Tun der Gläubigen sichtbar und erfahrbar werden. Unser christliches Menschenbild nimmt die Würde des Menschen zutiefst ernst. In der Menschwerdung Gottes erfährt diese Würde noch einmal eine besondere Verdichtung. Daran müssen wir als Christinnen und Christen Maß nehmen. Dies zeigt sich vor allem im wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander in all unserem Tun. Von der Art und Weise wie wir leben und miteinander umgehen, hängt unsere Glaubwürdigkeit und damit die Zukunft unserer Kirche in diesem Land ab.
    Um diese Werte zu sichern – und vor dem Hintergrund der schrecklichen und unfassbaren Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche, haben wir für die Stadtkirche Geretsried ein verbindliches Schutzkonzept erstellt, das Sie nun in Händen halten. So sieht es auch die „Rahmenordnung Prävention“ der deutschen Bischöfe vor. Mit den verbindlichen Werten und Regeln dieses Schutzkonzeptes soll eine Kultur des respektvollen Umgangs für unseren Bereich geschaffen bzw. erhalten werden. Verlässliche Regeln helfen bei der Fragestellung, was erlaubt ist und was nicht. Grenzüberschreitungen werden dadurch leichter benennbar und erkennbar. Dies alles dient dem Schutz der Gemeindemitglieder aller Altersgruppen und auch der Gäste. Ein besonderes Augenmerk gilt der Kinder- und Jugendpastoral. Durch das Schutzkonzept sollen sichere Freiräume für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, in denen sie sich entwickeln und ihre Begabungen entfalten können. Durch unser Schutzkonzept soll weder die tägliche Arbeit in unserer Stadtkirche erschwert noch unsere zahlreichen Ehrenamtlichen oder unsere hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Generalverdacht gestellt werden. Es geht vielmehr darum, dass wir alle durch verlässliche Regeln mehr Sicherheit gewinnen können, um achtsam und respektvoll miteinander leben und arbeiten zu können. Unsere Schutzkonzept dient als verbindliche Grundlage für alle Bereiche der Stadtkirche Geretsried und gilt für alle, die in unserer Stadtkirche tätig sind – sowohl beruflich wie auch ehrenamtlich. In regelmäßigen Abständen soll unser Schutzkonzept überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das Schutzkonzept der Stadtkirche Wolfratshausen diente als Vorlage unseres Schutzkonzeptes.

    Andreas Vogelmeier:      Pfarrer und Leiter der Stadtkirche                                                                   Hedwig Sesto: Verwaltungsleiterin                                                                         

    1. Grundlegendes zur Prävention
    1.1 Begriffsklärung
    Zunächst ist es hilfreich, die Begrifflichkeiten zu klären. Die Präventionsordnung spricht von Grenzverletzung, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch:

    Grenzverletzungen im Sinne der Präventionsordnung sind Handlungen, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen. Sie beschreiben ein einmaliges oder gelegentlich unangemessenes Verhalten, das meist unbeabsichtigt geschieht. Ob eine Handlung unangemessen ist, hängt von objektiven Kriterien und vom Erleben des betroffenen Menschen ab.

    Sexuelle Übergriffe geschehen nicht zufällig oder aus Versehen. Sie unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch Massivität und Häufigkeit. Sexuelle Übergriffe können zu den typischen Strategien von Täterinnen und Tätern gehören. Seit 2016 können Übergriffe als sexuelle Belästigung strafrechtlich verfolgt werden.

    Sexueller Missbrauch definiert jede sexualisierte Handlung, die unter bewusster Ausnutzung von ungleicher Erfahrung, Wissen, Macht und Autorität vorgenommen wird. Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern unter 14 Jahren sind verboten und werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft.

    1.2 Partizipation

    Partizipation ist ein wichtiger Baustein, der notwendig für die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes ist. Bei der Erstellung dieses Schutzkonzeptes waren sowohl das Pastoralteam vor Ort, die Verwaltungsleitung der Kirchenstiftung, der Stadtkirchenrat, die beiden Kirchenverwaltungen, der Haushalts- und Personalausschuss, die MAV-Vertretung und die Leiterrunde der Ministrantengruppen der Stadtkirche Geretsried beteiligt.

    1.3 In Präventionsfragen geschulte Person

    Die Präventionsordnung des Erzbistums München und Freising fordert in § 9 die Bestellung einer in Präventionsfragen geschulten Person. In der Stadtkirche Geretsried wurden für diese Belange eine Frau und ein Mann (siehe Punkt 8) benannt, die zuständig für die Belange der Stadtkirche und der zugehörigen Kindertagesstätte sind.

    1.4 Erweitertes Führungszeugnis, Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung, Einverständniserklärung zur Datenspeicherung

    Durch den Gesetzgeber und die Präventionsordnung des Erzbistums München und Freising wird jeder Ehrenamtliche, der Kontakt mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen hat, aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis, eine Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung und wenn möglich, auch eine Einverständniserklärung zur Datenspeicherung abzugeben. Von allen hauptamtlichen in der Seelsorge Tätigen und allen Angestellten wird ebenso die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert.

    1.5 Umgang mit Fotos und Videoaufnahmen

    Der Umgang mit Fotos und Videoaufnahmen ist ein grundsätzlicher Punkt, der viele der nachfolgenden Bereiche betrifft. Bilder und Videoaufnahmen von Minderjährigen können nur mit deren Zustimmung und der vorherigen Genehmigung der Erziehungsberechtigten gemacht und veröffentlicht werden. Dies gilt für alle Beteiligten. Zudem gilt das Recht am eigenen Bild. Es dürfen – auch unter Kindern und Jugendlichen – keine Fotos von anderen gemacht werden, wenn diese es nicht wollen. Zudem dürfen keine Fotos oder Videoaufnahmen ohne Zustimmung der Abgebildeten, bzw. deren Erziehungsberechtigten in soziale Netzwerke gestellt und damit veröffentlicht werden.

    2. Verhaltenskodex

    Der folgende Verhaltenskodex dient als verbindliche Grundlage für alle, die in der Stadtkirche Geretsried ehren- und hauptamtlich tätig sind.

    2.1 Pastorale Bereiche mit persönlichem Kontakt

    2.1.1 Ministrantenarbeit

    In der Stadtkirche Geretsried ist es eine Selbstverständlichkeit, das Einverständnis eines Ministranten zu erfragen, bevor beim Anziehen des liturgischen Gewandes geholfen wird. Gruppenstunden finden in der Regel in den dafür vorgesehenen Gruppenräumen, nicht in Privaträumen statt. Falls dies nicht möglich ist, wird der Verantwortliche für die Ministrantenarbeit informiert, zu welcher Zeit und an welchem Ort die Gruppenstunden stattfinden. Im Falle eines notwendigen Einzelgespräches zwischen einem Seelsorger oder Gruppenleiter mit einem Ministranten wird ein Raum gewählt, der öffentlich zugänglich ist (z.B. Bürobereich oder Pfarrheim). Kinder und Jugendliche werden von Seelsorgern und Gruppenverantwortlichen nicht in private Räume mitgenommen. Eine Bevorzugung Einzelner ist nicht erwünscht.

    2.1.2 Segnungen von Kindern in der Liturgie / Kindertagesstätte

    Kommunionspender gehen beim Kommuniongang vom Einverständnis aus, dass das Kind gesegnet und damit am Kopf berührt werden darf. Eine abwehrende oder irritierte Haltung des Kindes wird respektiert. Bei Segnungen im Bereich der Kindertagesstätten werden die Verantwortlichen der Kindertagesstätte im Vorfeld informiert. Eine abwehrende oder irritierte Haltung des Kindes wird respektiert. Kindern anderer Konfessionen oder Religionsgemeinschaften wird mit besonderer Aufmerksamkeit begegnet. Darüber hinaus liegt ein Schutzkonzept in den Kindertagesstätten vor.

    2.1.3 Einzelgespräche in der Sakramenten-Vorbereitung

    Sakramentale Einzelgespräche im Rahmen der Feier der Versöhnung (Beichte) finden in einem öffentlichen Raum (z.B. Pfarrkirche oder Pfarrheim) statt. Dabei wird darauf geachtet, dass einerseits ein möglichst geschützter Rahmen gegeben ist, der die Vertraulichkeit des Gespräches gewährleistet. Andererseits findet das Gespräch in einem einsehbaren und nicht abgeschlossenen Raum statt. Im Gespräch befindliche Personen haben einen angemessenen Abstand zueinander (z.B. durch einen Tisch getrennt). Nachfragen zur Sexualität des Kindes /Jugendlichen werden nicht gestellt! Bei der Feier der Versöhnung erfragt der Priester das Einverständnis des Kindes oder des Jugendlichen, bevor er zur Lossprechung die Hände auflegt. Wird das Einverständnis nicht gegeben, wird die Lossprechung ohne Berührung mit ausgebreiteten Armen gespendet. Das Kind / der Jugendliche kann wählen, ob das Gespräch im Raum (s.o.) oder in einem Beichtstuhl geführt wird.

    2.1.4 Gruppenarbeit

    Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen gibt es – wenn möglich – männliche und weibliche Gruppenleiter. Grundsätzlich sollte eine Gruppe – wenn möglich – von mindestens zwei Personen geleitet werden. Die Gruppenstunden finden in der Regel in den dafür vorgesehenen Gruppenräumen, nicht in Privaträumen statt. Falls dies nicht möglich ist, wird bei dem Verantwortlichen für die Jugendarbeit bekannt gegeben, wo und in welchem Zeitraum die Gruppenstunde stattfindet. Für die Gruppenstunden gibt es klare Regeln für den Umgang miteinander. Bei der Entstehung der Regeln können die Gruppenmitglieder mit einbezogen werden. Intensive Kontakte wie Einzelgespräche, Körperübungen oder erlebnispädagogisch orientierte Übungen werden im Vorfeld im Leitungsteam besprochen und bei den Teilnehmern angekündigt. Im Zweifel werden ebenfalls die Erziehungsberechtigten informiert.Grundsätzlich handelt es sich immer um freiwillige Angebote. Die Gruppenleitung trägt dafür Sorge, dass die Teilnehmer selbst entscheiden können, ob sie bei einzelnen Übungen oder Spielen mitmachen.

    2.1.5 Wochenendfahrten, Zeltlager

    Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen gibt es sowohl männliche als auch weibliche Begleitpersonen. Männliche und weibliche Teilnehmer schlafen in unterschiedlichen, zumindest abgetrennten Räumen. Ist diese Trennung nicht möglich, werden geschützte Bereiche zum Umkleiden gegeben. Betreuungspersonen wissen um verschiedene Möglichkeiten, Nähe zu einem Kind auszudrücken, das Trost und Zuwendung braucht, ohne es körperlich berühren zu müssen (wertschätzende und ruhige Sprache, einen Tee bringen oder ein Taschentuch reichen, vorlesen…). In besonderen Fällen sind jedoch nach Nachfrage bei dem betreffenden Kind, wenn nötig, achtsame körperliche Berührungen zum Trost (z.B. Halten der Hand oder eine Umarmung) möglich. Während der Maßnahme gibt es klare Regeln, die im Vorfeld den Teilnehmern und den Erziehungsberechtigten bekannt gemacht werden. Bei der Entstehung der Regeln werden die Teilnehmer*innen – wenn möglich – miteinbezogen. Dabei ist es wichtig im Vorfeld zu klären, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, was verhandelbar ist und welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Regeln folgen.

    2.1.6 Einzelkontakte/Einzelgespräche in der Pfarreiarbeit mit Kindern und Jugendlichen

    Einzelgespräche finden in der Regel in den dafür vorgesehenen Räumen der Pfarrei statt. Über Einzelgespräche wird das Seelsorgeteam – wenn möglich – informiert. Das schafft Transparenz gegenüber anderen Teammitgliedern. Einzelgespräche von Seiten der Seelsorger werden vorher dem Kind/Jugendlichen angekündigt und können nur mit dessen Einwilligung durchgeführt werden. Wenn möglich und nötigsind die Erziehungsberechtigten zu informieren. Bei Einzelkontakten/Einzelgesprächen nehmen Seelsorger individuelle Grenzen und das Schamgefühl der Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Bemerkungen zur körperlichen Entwicklung eines Kindes/Jugendlichen sind unangebracht. Im Gespräch befindliche Personen haben einen angemessenen Abstand zueinander (z.B. durch einen Tisch getrennt). Seelsorger sind sich in Einzelkontakten/Einzelgesprächen bewusst, dass sie auch Projektionsfläche für (unausgesprochene) Wünsche und Bedürfnisse (z.B. nach Nähe und Geborgenheit von Kindern und Jugendlichen) sein können. Zu Einzelgesprächen, die großes Konfliktpotential haben, wird eine dritte, nach Möglichkeit neutrale Person hinzugezogen.

    2.1.7 Sakramentale Feiern

    Riten, die innerhalb einer sakramentalen Feier mit Berührung verbunden sind, werden in einem vorbereitenden Gespräch – soweit möglich – angesprochen und der Vollzug geklärt (Taufe, Firmung, Trauung, Beichte, Krankenkommunion und Krankensalbung). Bei allgemeinen Krankensalbungen im Rahmen eines öffentlichen Gottesdienstes wird das Einverständnis zur Salbung an Händen und Stirn bei den anwesenden Gläubigen vorausgesetzt. Wird ein Priester zu einer Krankensalbung gerufen, wird das Einverständnis zur Salbung vorausgesetzt, auch wenn die Person sich nicht mehr äußern kann. Wenn möglich sind weitere Personen (Angehörige, Pflegepersonal) bei der Feier der Krankensalbung zugegen.

    2.1.8 Senioren, Menschen mit Behinderung, ältere Schutzbefohlene

    Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, die Persönlichkeitsrechte von Menschen jeden Alters im Zueinander der Generationen zu achten. Einzelgespräche sind zeitlich klar begrenzt und vorher angekündigt. Im Seelsorgeteam sind diese Einzelgespräche – wenn möglich – bekannt. Das schafft Transparenz gegenüber anderen Teammitgliedern. Bei Einzelkontakten/Einzelgesprächen nehmen Seelsorger individuelle Grenzen und das Schamgefühl von Senioren und erwachsenen Schutzbefohlenen wahr und ernst. Im Gespräch befindliche Personen haben einen angemessenen Abstand zueinander (z.B. durch einen Tisch getrennt). Seelsorger sind sich in Einzelkontakten/Einzelgesprächen bewusst, dass sie auch Projektionsfläche für (unausgesprochene) Wünsche und Bedürfnisse (z.B. nach Nähe und Geborgenheit von Senioren und erwachsenen Schutzbefohlenen) sein können. Zu Einzelgesprächen, die großes Konfliktpotential haben, wird eine dritte, falls nötig neutrale Person hinzugezogen. Sprachliche oder handgreifliche Übergriffe zählen nicht zur Art und Weise unseres Umgangs mit Menschen. Wir distanzieren uns in der Stadtkirche Geretsried entschieden von jeder Form psychischer oder körperlicher Gewalt.

    2.1.9. Feste und Feiern

    Bei Festen und Feiern im Leben einer Pfarrei kann es auch ungezwungener zugehen. Dennoch gelten auch bei feierlichen Veranstaltungen sämtliche Regelungen des hier vorliegenden Schutzkonzeptes. In der Stadtkirche Geretsried achten wir bei Festen und Feiern auf einen achtsamen Umgang miteinander und nehmen die persönlichen Grenzen der Mitfeiernden erst. Beleidigungen, Anzüglichkeiten und Grenzverletzungen jeglicher Art sind nicht hinnehmbar und haben zu unterbleiben. Dies gilt im besonderen Maße für Feste und Feiern im Bereich der Kinder- und Jugendpastoral.

    2.2 Social Media

    2.2.1 Allgemeiner Umgang mit Social Media

    Der verantwortliche Umgang mit den neuen, sozialen Medien ist uns in allen Bereichen wichtig. Dabei sind in jedem Fall die Persönlichkeitsrechte zu wahren. Der Umgang mit Bildern und Aufnahmen wurde bereits in Punkt 1.5 aufgeführt.

    2.2.2 Social Media – Plattformen

    Freundschaften via Facebook, MySpace, LinkedIn, Instagram, StudiVZ und anderer Plattformen zwischen Seelsorgern und Mitarbeitern der Stadtkirche und Jugendlichen werden nur mit der gebotenen Zurückhaltung angenommen, nachdem diese Anfragen im Pastoralteam besprochen wurden.

    2.2.3 Messenger-Dienste – mobile Kommunikation

    Kommunikationsforen wie WhatsApp, Threema, Telegram, Signal, Twitter, iMessage und weiterer Messengerdienste sind achtsam zu nutzen. Vor der Erstellung von Gruppenchats müssen von allen Beteiligten die Einverständniserklärungen eingeholt werden. Der vertrauensvolle Umgang mit privaten, insbesondere mobilen Telefonnummern, hat hohe Priorität. Private Kontaktdaten werden nicht herausgegeben.

    3. Personalauswahl und Personalentwicklung

    Alle beruflichen Mitarbeiter und Seelsorger sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und eine Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Dies gilt auch für alle Ehrenamtlichen, die in ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen zu tun haben. Bei der Personalauswahl wird auf das bestehende Schutzkonzept mit den Präventionsmaßnahmen verwiesen und die Bereitschaft geklärt, diese Maßnahmen mitzutragen. Dadurch wird deutlich, dass die Stadtkirche Geretsried sich als Institution aktiv mit dem Thema Prävention beschäftigt. Der Grundsatz „Miteinander achtsam leben“ gilt auch in der Stadtkirche Geretsried für den Umgang miteinander. Ebenso in Personalgesprächen hat das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt Raum. Damit alle Mitarbeiter – beruflich wie ehrenamtlich – über die nötige Handlungssicherheit und Sensibilität verfügen, mögliche Gefahrensituationen zu erkennen und angemessen zu reagieren, ist es notwendig sich entsprechend fortzubilden. Die in der Stadtkirche Geretsried dafür verantwortlichen Personen tragen Sorge dafür, dass Schulungen in regelmäßigen Abständen angeboten werden (siehe auch Punkt 7).

    4. Beschwerdemanagement

    Dieses Schutzkonzept für die Stadtkirche Geretsried will einen achtsamen Umgang miteinander ermöglichen. Durch die Formulierung des Umgangs in verschiedenen Bereichen sollen nicht nur Regeln aufgestellt werden. Ein Schutzkonzept will – wie bereits eingangs erwähnt – Grenzüberschreitungen ansprechbar machen und ein wünschenswertes Verhalten im Umgang miteinander formulieren. Daher ist ein funktionierendes Beschwerdesystem ein notwendiger Bestandteil dieses Schutzkonzeptes. Dabei geht es nicht ausschließlich um Beschwerden, die sexuellen Missbrauch betreffen. Es können alle Arten von Beschwerden, Problemen, Missständen oder Fehlverhalten angebracht werden. In der Stadtkirche Geretsried stehen die in Prävention geschulten Personen (siehe Punkt 8), der Leiter sowie alle beruflichen Seelsorgerinnen und Seelsorger zur Verfügung, bei denen Beschwerden angezeigt werden können. Zudem gibt es die Möglichkeit, sich direkt an die Präventionsstelle sowie die Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese München und Freising zu wenden (siehe Punkt 8). Die Beschwerde kann mündlich erfolgen oder schriftlich eingereicht werden. Die in Prävention geschulten Personen (Punkt 8) werden eine zeitnahe Rückmeldung zum Eingang der Beschwerde geben. Um Transparenz herzustellen, werden sie dem Beschwerdegeber Rückmeldung über den Stand der Bearbeitung geben. Wesentliches Merkmal ist der Identitätsschutz des Beschwerdegebers, die Vertraulichkeit und die Anonymität gegenüber der Person, welche die Beschwerde betrifft. Bei Beschwerden bezüglich Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt werden die externen bischöflichen Beauftragten informiert.

    5. Dokumentation und Intervention

    5.1 Dokumentation

    Dokumentation von Sachverhalten, die an die Verantwortlichen in der Stadtkirche Geretsried herangetragen werden, ist unerlässlich. Zwei Formulare (siehe Anhang) stehen in der Stadtkirche Geretsried zur Verfügung. Sie sind auch auf unserer Homepage hinterlegt. Das Formular „Dokumentation bei Auffälligkeiten und Hinweis sexualisierter Gewalt“ dient der Dokumentation eigener Wahrnehmungen in Gesprächen mit Betroffenen. Das Formular „Verlaufsdokumentation im Bereich potentieller sexualisierter Gewalt“dient der Dokumentation von verschiedenen Vorgängen als Verlaufsdokumentation. Es soll Personen, die an der Bearbeitung beteiligt sind, Sicherheit geben, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt unternommen wurden. Die Dokumentationen werden handschriftlich ausgefüllt und sind bei den in Prävention geschulten Personen verschlossen aufbewahrt und außer diesen beiden Personen niemandem zugänglich. Die Herausgabe an juristische Stellen bleibt im Einzelfall vorbehalten.

    5.2 Intervention

    Die Intervention dient der zügigen Klärung des Verdachts und gegebenenfalls verbundenen Beendigung der Grenzverletzung, des sexuellen Übergriffs und des Missbrauchs. Ebenso dient sie dem nachhaltigen Schutz der vom Missbrauch betroffenen Person und bietet angemessene Hilfestellungen für alle. Ein Verdacht auf Missbrauch muss an die bischöflichen Beauftragten der Erzdiözese München und Freising weitergeleitet werden. Dies können die in Präventionsfragen geschulten Personen tun oder die Kontaktdaten an Betroffene weitergeben. Die Kontakte sind zudem unter Kontakte (Punkt 8) veröffentlicht. Die bischöflichen Beauftragten für die Prüfung von Verdachtsfällen werden weitere Schritte einleiten und den Beteiligten beratend zur Seite stehen. Die im Rahmen einer sakramentalen Beichte erhaltenen Kenntnisse dürfen aufgrund des Beichtgeheimnisses nicht weiter Verwendung finden. Priester werden darauf hingewiesen, dass das Beichtgeheimnis zu wahren ist. Es wird empfohlen, ein Gespräch außerhalb der sakramentalen Beichte anzubieten.

    6. Nachhaltige Aufarbeitung

    Falls es zu einem Vorfall von Missbrauch kommt, der aufgedeckt wird, braucht es Hilfe für alle, die unmittelbar, aber auch mittelbar davon betroffen sind. Diese Hilfe durch geschultes Fachpersonal zu vermitteln ist ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Aufarbeitung. Erst eine gelungene und ehrliche Aufarbeitung ermöglicht, dass aus Fehlern gelernt wird und der Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann. Auch im Seelsorgeteam vor Ort wird der Vorfall mit den in Prävention geschulten Personen reflektiert. Gegebenenfalls wird dies auch mit externem Fachpersonal beraten.

    7. Qualitätsmanagement

    Dieser achtsame Umgang, der Grundlage für die Prävention von jeglicher Gewalt ist, ist ein Prozess, der Zeit braucht. Um diesen Weg beschreiten zu können, braucht es Schulung und Ausbildung in diesem Bereich. Gruppenleiter*innen in der Jugendarbeit haben eine erforderliche Ausbildung (Juleica). Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, können an Präventionsschulungen teilnehmen, die in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Für Angestellte in der Stadtkirche Geretsried werden dazu eigene Schulungen angeboten. Die in Prävention geschulten Personen stehen für Fragen in diesem Bereich besonders zur Verfügung. Es besteht eine Verpflichtung seitens der Diözese, dass alle hauptamtlich in der Seelsorge Tätigen in diesem Thema umfassend geschult sind. Es gibt eine Übersicht, anhand der überprüft wird, wer nach fünf Jahren erneut zur Abgabe eines Führungszeugnisses aufgefordert werden muss.

    8. Kontakte und Hilfsangebote

    In Prävention geschulte Personen in der Stadtkirche Geretsried

    Johannisplatz 21, 82538 Geretsried
    Guido Becker, ehrenamtlich tätig in der Stadtkirche Geretsried
    Telefon: 0171/23 88 513
    Email: GuidoWBecker@gmx.de

    Patricia Fritz, Stadtkirchenrätin und Oberministrantin
    Telefon: 0160/93256255
    Email: patricia_fritz@hotmail.de

    Stabsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese München und Freising

    Kapellenstr. 4, 80333 München
    Email: Praevention@eomuc.de
    Peter Bartlechner (0151 – 46 13 85 59)
    Lisa Dolatschko-Ajjur (0160 – 96 34 65 60)
    Christine Stermoljan (0170 – 2 24 56 02)

    Bischöfliche Beauftragte für die Prüfung von Verdachtsfällen (extern)

    Dipl. Psychologin Kirstin Dawin
    St. Emmeramweg 39  
    85774 Unterföhring
    Tel.: 089 / 20 04 17 63
    Email: KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de    

    Dr. jur. Martin Miebach
    Pacellistraße 4
    80333 München
    Tel.: 0174 / 3 00 26 47
     Email: MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de

    Zum Download:

    Schutzkonzept

    1 Hier können Sie das SCHUTZKONZEPT herunterladen

    Anlagen: