8. Mai 2024

Stadtkirchenrat

Nach den Pfarrgemeinderatswahlen im Februar 2022 hat sich der neuen Stadtkirchenrat konstituiert. Dieses Gremium umfasst als stimmberechtigte Mitglieder:

Herr Diak. Michael Baindl,
Frau Patricia Fritz,
Frau Christine Frühwirt,
Herr Siegfried Gritzmann,
Frau Annette Hartwanger,
Herr Martin Hartwanger,
Herr Dr. Christian Herzog, 
Frau Clara Hink-Schauer,
Frau Past. Ref.  Julia Majores,
Herr Christian Michel,
Frau Manuela Radosevic (Vorsitzende MH),
Herr Bernhard Sappl  (Vorsitzender HF),
Frau Evamaria Schneider,
Frau Birgit Schostok,
Herr Marian Suszniak,
Herr Pfr. Andreas Vogelmeier
Herr Siegmund Wodniok.

Die Aufgaben:

Die Unterscheidung zwischen Weltdienst und Heilsdienst hat sich in der „Doppelnatur“ des Stadtkirchenrats niedergeschlagen. Daraus ergeben je sich nach Sachbereich unterschiedliche Rechte und Kompetenzen (vgl. Satzung für Pfarrgemeinderäte § 1 und § 2 Abs. 1 u. 2):

Ein Beschlussrecht besitzt der SKR als Organ des Laienapostolats in allen Fragen,
die mit der Aufgabe zusammenhängen, „gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen“ (vgl. Satzung § 2 Abs. 3c). Das betrifft

  • die Verwendung des Budgets des Pfarrgemeinderats im Haushalt der Pfarrei
    für die Arbeit des Pfarrgemeinderats (Haushaltsstelle 62450 Pfarrgemeinderat)
  • Maßnahmen im Bereich der sozialen und caritativen Dienste, wie Altenarbeit, Familienarbeit, Behinderten- und Ausländerarbeit
  • Maßnahmen der Bildungsarbeit
  • Maßnahmen im pädagogischen Bereich (z.B. Elternbeiräte)
  • Maßnahmen im gesellschaftspolitischen Bereich (Kontakt zur politischen Gemeinde, Stellungnahmen zu Arbeitswelt)

Für Finanzen und Personal ist die Kirchenverwaltung verantwortlich. Zur wechselseitigen Information ist ein Vertreter von dieser beratendes Mitglied im PGR. Der Pfarrgemeinderat wird gehört und stimmt zu

  • bei der Erstellung des Haushaltsplans für die Pfarrei
  • bei der Erstellung oder Überarbeitung der Pfarrbeschreibung
  • bei der Anstellung von hauptamtliche Mitarbeiter/innen im Rahmen der Kirchenstiftung
  • bei der Berufung Laien zu Kommunionhelferdienst und Wortgottesdienstleitung

Für alle pastoralen Fragen einer Pfarrgemeinde hat der Pfarrgemeinderat beratende und den Pfarrer unterstützende Funktion. Zusammen mit den Seelsorgern plant der Pfarrgemeinderat das liturgische Angebot. Er koordiniert die vielfältigen Dienste und Angebote, die von den Ehrenamtlichen selbständig durchgeführt werden.
Der Stadtkirchenrat berät und wirkt mit

  • bei der Planung von pastoralen Schwerpunkten
  • bei der Gestaltung von gottesdienstlichen Feiern und der Sakramentenvorbereitung
  • bei der Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrgemeinde: Homepage, Pfarrbrief, Pfarrbücherei, Schaukasten, Schriftenstand
  • bei der Neugründung bzw. Auflösung von katholischen Gruppen
  • beim Ausfüllen des Erhebungsbogens vor Visitationen
  • bei der Neubesetzung einer Pfarrei
  • bei Änderungen der kirchlichen Raumordnung
  • bei der „Behandlung“ von Konflikten in der Pfarrei