{"id":2210,"date":"2022-11-21T11:02:53","date_gmt":"2022-11-21T10:02:53","guid":{"rendered":"https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/?page_id=2210"},"modified":"2023-10-20T08:30:44","modified_gmt":"2023-10-20T06:30:44","slug":"schutzkonzept","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/schutzkonzept\/","title":{"rendered":"Schutzkonzept"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Institutionelles Schutzkonzept<\/strong> <strong>Stadtkirche Geretsried<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Stand: 20.10.2022<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Inhaltsverzeichnis<\/strong><br><strong>Einleitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. \u00a0Grundlegendes zur Pr\u00e4vention<\/strong><br>      1.1 Begriffskl\u00e4rung <br>      1.2 Partizipation <br>      1.3 Pr\u00e4vention geschulte Personen <br>      1.4 Erweitertes F\u00fchrungszeugnis, Selbstauskunft und Verpflichtungserkl\u00e4rung, Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung zur Datenspeicherung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>2. &nbsp;Verhaltenskodex<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Pastorale Bereiche mit pers\u00f6nlichem Kontakt<br>      2.1.1 Ministranten- und Jugendarbeit<br>      2.1.2 Segnungen von Kindern in der Liturgie \/ in der Kindertagesst\u00e4tte<br>      2.1.3 Einzelgespr\u00e4che in der Sakramenten-Vorbereitung<br>      2.1.4 Gruppenarbeit<br>      2.1.5 Ausfl\u00fcge, Wochenendfahrten, Zeltlager<br>      2.1.6 Pastorale Einzelgespr\u00e4che<br>      2.1.7 Sakramentale Feiern<br>      2.1.8 Senioren, Menschen mit Behinderung, \u00e4ltere Schutzbefohlene<br>      2.1.9 Feste und Feiern<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Social Media<br>      2.2.1 Allgemeiner Umgang mit <em>Social Media<\/em><br>      2.2.2 Social-Media-Plattformen<br>      2.2.3 Messenger- Dienste<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. \u00a0Personalauswahl und Personalentwicklung<\/strong><br><strong>4. \u00a0Beschwerdemanagement<\/strong><br><strong>5. \u00a0Dokumentation und Intervention<\/strong><br>      5.1 \u00a0Dokumentation<br>      5.2 \u00a0Intervention <\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. \u00a0Nachhaltige Aufarbeitung<\/strong><br><strong>7. \u00a0Qualit\u00e4tsmanagement<\/strong><br><strong>8. \u00a0Kontakte und Hilfsangebote<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Einleitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der Stadtkirche Geretsried kommen Menschen aus allen Altersgruppen zusammen, um gemeinsam Gottesdienste zu feiern, den Glauben miteinander zu teilen, einander zu begegnen und um sich gegenseitig auf dem Glaubensweg zu unterst\u00fctzen. Glaube ist in einer Gemeinschaft leb- und erfahrbar, auch wenn es nat\u00fcrlich daneben ganz pers\u00f6nlicher Momente bedarf. Wenn der Glaube geteilt und weitergegeben wird, w\u00e4chst er und wird so zur Kraftquelle f\u00fcr das eigene Leben. Dar\u00fcber hinaus sollte der Glaube, der uns tr\u00e4gt, im Reden und Tun der Gl\u00e4ubigen sichtbar und erfahrbar werden. Unser christliches Menschenbild nimmt die W\u00fcrde des Menschen zutiefst ernst. In der Menschwerdung Gottes erf\u00e4hrt diese W\u00fcrde noch einmal eine besondere Verdichtung. Daran m\u00fcssen wir als Christinnen und Christen Ma\u00df nehmen. Dies zeigt sich vor allem im wertsch\u00e4tzenden und achtsamen Umgang miteinander in all unserem Tun. Von der Art und Weise wie wir leben und miteinander umgehen, h\u00e4ngt unsere Glaubw\u00fcrdigkeit und damit die Zukunft unserer Kirche in diesem Land ab.<br>Um diese Werte zu sichern \u2013 und vor dem Hintergrund der schrecklichen und unfassbaren Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche, haben wir f\u00fcr die Stadtkirche Geretsried ein verbindliches Schutzkonzept erstellt, das Sie nun in H\u00e4nden halten. So sieht es auch die \u201eRahmenordnung Pr\u00e4vention\u201c der deutschen Bisch\u00f6fe vor. Mit den verbindlichen Werten und Regeln dieses Schutzkonzeptes soll eine Kultur des respektvollen Umgangs f\u00fcr unseren Bereich geschaffen bzw. erhalten werden. Verl\u00e4ssliche Regeln helfen bei der Fragestellung, was erlaubt ist und was nicht. Grenz\u00fcberschreitungen werden dadurch leichter benennbar und erkennbar. Dies alles dient dem Schutz der Gemeindemitglieder aller Altersgruppen und auch der G\u00e4ste. Ein besonderes Augenmerk gilt der Kinder- und Jugendpastoral. Durch das Schutzkonzept sollen sichere Freir\u00e4ume f\u00fcr Kinder und Jugendliche geschaffen werden, in denen sie sich entwickeln und ihre Begabungen entfalten k\u00f6nnen. Durch unser Schutzkonzept soll weder die t\u00e4gliche Arbeit in unserer Stadtkirche erschwert noch unsere zahlreichen Ehrenamtlichen oder unsere hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Generalverdacht gestellt werden. Es geht vielmehr darum, dass wir alle durch verl\u00e4ssliche Regeln mehr Sicherheit gewinnen k\u00f6nnen, um achtsam und respektvoll miteinander leben und arbeiten zu k\u00f6nnen. Unsere Schutzkonzept dient als verbindliche Grundlage f\u00fcr alle Bereiche der Stadtkirche Geretsried und gilt f\u00fcr alle, die in unserer Stadtkirche t\u00e4tig sind \u2013 sowohl beruflich wie auch ehrenamtlich. In regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden soll unser Schutzkonzept \u00fcberpr\u00fcft und gegebenenfalls angepasst werden. Das Schutzkonzept der Stadtkirche Wolfratshausen diente als Vorlage unseres Schutzkonzeptes.<\/p>\n\n\n\n<p>Andreas Vogelmeier:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pfarrer und Leiter der Stadtkirche&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Hedwig Sesto:   Verwaltungsleiterin&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Grundlegendes zur Pr\u00e4vention<\/strong><br><strong>1.1 Begriffskl\u00e4rung<\/strong><br>Zun\u00e4chst ist es hilfreich, die Begrifflichkeiten zu kl\u00e4ren. Die Pr\u00e4ventionsordnung spricht von Grenzverletzung, sexuellen \u00dcbergriffen und sexuellem Missbrauch:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grenzverletzungen <\/strong>im Sinne der Pr\u00e4ventionsordnung sind <strong>Handlungen, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen<\/strong>. Sie beschreiben ein einmaliges oder gelegentlich unangemessenes Verhalten, das meist unbeabsichtigt geschieht. Ob eine Handlung unangemessen ist, h\u00e4ngt von objektiven Kriterien <strong>und <\/strong>vom Erleben des betroffenen Menschen ab.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sexuelle \u00dcbergriffe <\/strong>geschehen nicht zuf\u00e4llig oder aus Versehen. Sie unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch Massivit\u00e4t und H\u00e4ufigkeit. Sexuelle \u00dcbergriffe k\u00f6nnen zu den typischen Strategien von T\u00e4terinnen und T\u00e4tern geh\u00f6ren. Seit 2016 k\u00f6nnen \u00dcbergriffe als sexuelle Bel\u00e4stigung strafrechtlich verfolgt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sexueller Missbrauch <\/strong>definiert jede sexualisierte Handlung, die unter <strong>bewusster Ausnutzung von ungleicher Erfahrung, Wissen, Macht und Autorit\u00e4t <\/strong>vorgenommen wird. Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern unter 14 Jahren sind verboten und werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2 Partizipation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Partizipation ist ein wichtiger Baustein, der notwendig f\u00fcr die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes ist. Bei der Erstellung dieses Schutzkonzeptes waren sowohl das Pastoralteam vor Ort, die Verwaltungsleitung der Kirchenstiftung, der Stadtkirchenrat, die beiden Kirchenverwaltungen, der Haushalts- und Personalausschuss, die MAV-Vertretung und die Leiterrunde der Ministrantengruppen der Stadtkirche Geretsried beteiligt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.3 In Pr\u00e4ventionsfragen geschulte Person<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Pr\u00e4ventionsordnung des Erzbistums M\u00fcnchen und Freising fordert in \u00a7 9 die Bestellung einer in Pr\u00e4ventionsfragen geschulten Person. In der Stadtkirche Geretsried wurden f\u00fcr diese Belange eine Frau und ein Mann (siehe Punkt 8) benannt, die zust\u00e4ndig f\u00fcr die Belange der Stadtkirche und der zugeh\u00f6rigen Kindertagesst\u00e4tte sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.4 Erweitertes F\u00fchrungszeugnis, Selbstauskunft und Verpflichtungserkl\u00e4rung, Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung zur Datenspeicherung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Durch den Gesetzgeber und die Pr\u00e4ventionsordnung des Erzbistums M\u00fcnchen und Freising wird jeder Ehrenamtliche, der Kontakt mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen hat, aufgefordert, ein erweitertes F\u00fchrungszeugnis, eine Selbstauskunft und Verpflichtungserkl\u00e4rung und wenn m\u00f6glich, auch eine Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung zur Datenspeicherung abzugeben. Von allen hauptamtlichen in der Seelsorge T\u00e4tigen und allen Angestellten wird ebenso die Vorlage eines erweiterten F\u00fchrungszeugnisses gefordert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.5 Umgang mit Fotos und Videoaufnahmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Umgang mit Fotos und Videoaufnahmen ist ein grunds\u00e4tzlicher Punkt, der viele der nachfolgenden Bereiche betrifft. Bilder und Videoaufnahmen von Minderj\u00e4hrigen k\u00f6nnen nur mit deren Zustimmung und der vorherigen Genehmigung der Erziehungsberechtigten gemacht und ver\u00f6ffentlicht werden. Dies gilt f\u00fcr alle Beteiligten. Zudem gilt das Recht am eigenen Bild. Es d\u00fcrfen \u2013 auch unter Kindern und Jugendlichen \u2013 keine Fotos von anderen gemacht werden, wenn diese es nicht wollen. Zudem d\u00fcrfen keine Fotos oder Videoaufnahmen ohne Zustimmung der Abgebildeten, bzw. deren Erziehungsberechtigten in soziale Netzwerke gestellt und damit ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Verhaltenskodex<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der folgende Verhaltenskodex dient als verbindliche Grundlage f\u00fcr alle, die in der Stadtkirche Geretsried ehren- und hauptamtlich t\u00e4tig sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1 Pastorale Bereiche mit pers\u00f6nlichem Kontakt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1.1 Ministrantenarbeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der Stadtkirche Geretsried ist es eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, das Einverst\u00e4ndnis eines Ministranten zu erfragen, bevor beim Anziehen des liturgischen Gewandes geholfen wird. Gruppenstunden finden in der Regel in den daf\u00fcr vorgesehenen Gruppenr\u00e4umen, nicht in Privatr\u00e4umen statt. Falls dies nicht m\u00f6glich ist, wird der Verantwortliche f\u00fcr die Ministrantenarbeit informiert, zu welcher Zeit und an welchem Ort die Gruppenstunden stattfinden. Im Falle eines notwendigen Einzelgespr\u00e4ches zwischen einem Seelsorger oder Gruppenleiter mit einem Ministranten wird ein Raum gew\u00e4hlt, der \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich ist (z.B. B\u00fcrobereich oder Pfarrheim). Kinder und Jugendliche werden von Seelsorgern und Gruppenverantwortlichen nicht in private R\u00e4ume mitgenommen. Eine Bevorzugung Einzelner ist nicht erw\u00fcnscht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1.2 Segnungen von Kindern in der Liturgie \/ Kindertagesst\u00e4tte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kommunionspender gehen beim Kommuniongang vom Einverst\u00e4ndnis aus, dass das Kind gesegnet und damit am Kopf ber\u00fchrt werden darf. Eine abwehrende oder irritierte Haltung des Kindes wird respektiert. Bei Segnungen im Bereich der Kindertagesst\u00e4tten werden die Verantwortlichen der Kindertagesst\u00e4tte im Vorfeld informiert. Eine abwehrende oder irritierte Haltung des Kindes wird respektiert. Kindern anderer Konfessionen oder Religionsgemeinschaften wird mit besonderer Aufmerksamkeit begegnet. Dar\u00fcber hinaus liegt ein Schutzkonzept in den Kindertagesst\u00e4tten vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1.3 Einzelgespr\u00e4che in der Sakramenten-Vorbereitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sakramentale Einzelgespr\u00e4che im Rahmen der Feier der Vers\u00f6hnung (Beichte) finden in einem \u00f6ffentlichen Raum (z.B. Pfarrkirche oder Pfarrheim) statt. Dabei wird darauf geachtet, dass einerseits ein m\u00f6glichst gesch\u00fctzter Rahmen gegeben ist, der die Vertraulichkeit des Gespr\u00e4ches gew\u00e4hrleistet. Andererseits findet das Gespr\u00e4ch in einem einsehbaren und nicht abgeschlossenen Raum statt. Im Gespr\u00e4ch befindliche Personen haben einen angemessenen Abstand zueinander (z.B. durch einen Tisch getrennt). Nachfragen zur Sexualit\u00e4t des Kindes \/Jugendlichen werden nicht gestellt! Bei der Feier der Vers\u00f6hnung erfragt der Priester das Einverst\u00e4ndnis des Kindes oder des Jugendlichen, bevor er zur Lossprechung die H\u00e4nde auflegt. Wird das Einverst\u00e4ndnis nicht gegeben, wird die Lossprechung ohne Ber\u00fchrung mit ausgebreiteten Armen gespendet. Das Kind \/ der Jugendliche kann w\u00e4hlen, ob das Gespr\u00e4ch im Raum (s.o.) oder in einem Beichtstuhl gef\u00fchrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1.4 Gruppenarbeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen gibt es \u2013 wenn m\u00f6glich \u2013 m\u00e4nnliche und weibliche Gruppenleiter. Grunds\u00e4tzlich sollte eine Gruppe \u2013 wenn m\u00f6glich \u2013 von mindestens zwei Personen geleitet werden. Die Gruppenstunden finden in der Regel in den daf\u00fcr vorgesehenen Gruppenr\u00e4umen, nicht in Privatr\u00e4umen statt. Falls dies nicht m\u00f6glich ist, wird bei dem Verantwortlichen f\u00fcr die Jugendarbeit bekannt gegeben, wo und in welchem Zeitraum die Gruppenstunde stattfindet. F\u00fcr die Gruppenstunden gibt es klare Regeln f\u00fcr den Umgang miteinander. Bei der Entstehung der Regeln k\u00f6nnen die Gruppenmitglieder mit einbezogen werden. Intensive Kontakte wie Einzelgespr\u00e4che, K\u00f6rper\u00fcbungen oder erlebnisp\u00e4dagogisch orientierte \u00dcbungen werden im Vorfeld im Leitungsteam besprochen und bei den Teilnehmern angek\u00fcndigt. Im Zweifel werden ebenfalls die Erziehungsberechtigten informiert.Grunds\u00e4tzlich handelt es sich immer um freiwillige Angebote. Die Gruppenleitung tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, dass die Teilnehmer selbst entscheiden k\u00f6nnen, ob sie bei einzelnen \u00dcbungen oder Spielen mitmachen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1.5 Wochenendfahrten, Zeltlager<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen gibt es sowohl m\u00e4nnliche als auch weibliche Begleitpersonen. M\u00e4nnliche und weibliche Teilnehmer schlafen in unterschiedlichen, zumindest abgetrennten R\u00e4umen. Ist diese Trennung nicht m\u00f6glich, werden gesch\u00fctzte Bereiche zum Umkleiden gegeben. Betreuungspersonen wissen um verschiedene M\u00f6glichkeiten, N\u00e4he zu einem Kind auszudr\u00fccken, das Trost und Zuwendung braucht, ohne es k\u00f6rperlich ber\u00fchren zu m\u00fcssen (wertsch\u00e4tzende und ruhige Sprache, einen Tee bringen oder ein Taschentuch reichen, vorlesen\u2026). In besonderen F\u00e4llen sind jedoch nach Nachfrage bei dem betreffenden Kind, wenn n\u00f6tig, achtsame k\u00f6rperliche Ber\u00fchrungen zum Trost (z.B. Halten der Hand oder eine Umarmung) m\u00f6glich. W\u00e4hrend der Ma\u00dfnahme gibt es klare Regeln, die im Vorfeld den Teilnehmern und den Erziehungsberechtigten bekannt gemacht werden. Bei der Entstehung der Regeln werden die Teilnehmer*innen \u2013 wenn m\u00f6glich \u2013 miteinbezogen. Dabei ist es wichtig im Vorfeld zu kl\u00e4ren, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, was verhandelbar ist und welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Regeln folgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1.6 Einzelkontakte\/Einzelgespr\u00e4che in der Pfarreiarbeit<\/strong> <strong>mit Kindern und Jugendlichen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Einzelgespr\u00e4che finden in der Regel in den daf\u00fcr vorgesehenen R\u00e4umen der Pfarrei statt. \u00dcber Einzelgespr\u00e4che wird das Seelsorgeteam \u2013 wenn m\u00f6glich &#8211; informiert. Das schafft Transparenz gegen\u00fcber anderen Teammitgliedern. Einzelgespr\u00e4che von Seiten der Seelsorger werden vorher dem Kind\/Jugendlichen angek\u00fcndigt und k\u00f6nnen nur mit dessen Einwilligung durchgef\u00fchrt werden. Wenn m\u00f6glich und n\u00f6tigsind die Erziehungsberechtigten zu informieren. Bei Einzelkontakten\/Einzelgespr\u00e4chen nehmen Seelsorger individuelle Grenzen und das Schamgef\u00fchl der Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Bemerkungen zur k\u00f6rperlichen Entwicklung eines Kindes\/Jugendlichen sind unangebracht. Im Gespr\u00e4ch befindliche Personen haben einen angemessenen Abstand zueinander (z.B. durch einen Tisch getrennt). Seelsorger sind sich in Einzelkontakten\/Einzelgespr\u00e4chen bewusst, dass sie auch Projektionsfl\u00e4che f\u00fcr (unausgesprochene) W\u00fcnsche und Bed\u00fcrfnisse (z.B. nach N\u00e4he und Geborgenheit von Kindern und Jugendlichen) sein k\u00f6nnen. Zu Einzelgespr\u00e4chen, die gro\u00dfes Konfliktpotential haben, wird eine dritte, nach M\u00f6glichkeit neutrale Person hinzugezogen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1.7 Sakramentale Feiern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Riten, die innerhalb einer sakramentalen Feier mit Ber\u00fchrung verbunden sind, werden in einem vorbereitenden Gespr\u00e4ch \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 angesprochen und der Vollzug gekl\u00e4rt (Taufe, Firmung, Trauung, Beichte, Krankenkommunion und Krankensalbung). Bei allgemeinen Krankensalbungen im Rahmen eines \u00f6ffentlichen Gottesdienstes wird das Einverst\u00e4ndnis zur Salbung an H\u00e4nden und Stirn bei den anwesenden Gl\u00e4ubigen vorausgesetzt. Wird ein Priester zu einer Krankensalbung gerufen, wird das Einverst\u00e4ndnis zur Salbung vorausgesetzt, auch wenn die Person sich nicht mehr \u00e4u\u00dfern kann. Wenn m\u00f6glich sind weitere Personen (Angeh\u00f6rige, Pflegepersonal) bei der Feier der Krankensalbung zugegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1.8 Senioren, Menschen mit Behinderung, \u00e4ltere Schutzbefohlene<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es ist f\u00fcr uns eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, die Pers\u00f6nlichkeitsrechte von Menschen jeden Alters im Zueinander der Generationen zu achten. Einzelgespr\u00e4che sind zeitlich klar begrenzt und vorher angek\u00fcndigt. Im Seelsorgeteam sind diese Einzelgespr\u00e4che \u2013 wenn m\u00f6glich \u2013 bekannt. Das schafft Transparenz gegen\u00fcber anderen Teammitgliedern. Bei Einzelkontakten\/Einzelgespr\u00e4chen nehmen Seelsorger individuelle Grenzen und das Schamgef\u00fchl von Senioren und erwachsenen Schutzbefohlenen wahr und ernst. Im Gespr\u00e4ch befindliche Personen haben einen angemessenen Abstand zueinander (z.B. durch einen Tisch getrennt). Seelsorger sind sich in Einzelkontakten\/Einzelgespr\u00e4chen bewusst, dass sie auch Projektionsfl\u00e4che f\u00fcr (unausgesprochene) W\u00fcnsche und Bed\u00fcrfnisse (z.B. nach N\u00e4he und Geborgenheit von Senioren und erwachsenen Schutzbefohlenen) sein k\u00f6nnen. Zu Einzelgespr\u00e4chen, die gro\u00dfes Konfliktpotential haben, wird eine dritte, falls n\u00f6tig neutrale Person hinzugezogen. Sprachliche oder handgreifliche \u00dcbergriffe z\u00e4hlen nicht zur Art und Weise unseres Umgangs mit Menschen. Wir distanzieren uns in der Stadtkirche Geretsried entschieden von jeder Form psychischer oder k\u00f6rperlicher Gewalt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1.9. Feste und Feiern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Festen und Feiern im Leben einer Pfarrei kann es auch ungezwungener zugehen. Dennoch gelten auch bei feierlichen Veranstaltungen s\u00e4mtliche Regelungen des hier vorliegenden Schutzkonzeptes. In der Stadtkirche Geretsried achten wir bei Festen und Feiern auf einen achtsamen Umgang miteinander und nehmen die pers\u00f6nlichen Grenzen der Mitfeiernden erst. Beleidigungen, Anz\u00fcglichkeiten und Grenzverletzungen jeglicher Art sind nicht hinnehmbar und haben zu unterbleiben. Dies gilt im besonderen Ma\u00dfe f\u00fcr Feste und Feiern im Bereich der Kinder- und Jugendpastoral.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2 Social Media<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2.1 Allgemeiner Umgang mit <em>Social Media<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der verantwortliche Umgang mit den neuen, sozialen Medien ist uns in allen Bereichen wichtig. Dabei sind in jedem Fall die Pers\u00f6nlichkeitsrechte zu wahren. Der Umgang mit Bildern und Aufnahmen wurde bereits in Punkt 1.5 aufgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2.2 Social Media &#8211; Plattformen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Freundschaften via Facebook, MySpace, LinkedIn, Instagram, StudiVZ und anderer Plattformen zwischen Seelsorgern und Mitarbeitern der Stadtkirche und Jugendlichen werden nur mit der gebotenen Zur\u00fcckhaltung angenommen, nachdem diese Anfragen im Pastoralteam besprochen wurden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2.3 Messenger-Dienste \u2013 mobile Kommunikation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kommunikationsforen wie WhatsApp, Threema, Telegram, Signal, Twitter, iMessage und weiterer Messengerdienste sind achtsam zu nutzen. Vor der Erstellung von Gruppenchats m\u00fcssen von allen Beteiligten die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rungen eingeholt werden. Der vertrauensvolle Umgang mit privaten, insbesondere mobilen Telefonnummern, hat hohe Priorit\u00e4t. Private Kontaktdaten werden nicht herausgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Personalauswahl und Personalentwicklung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alle beruflichen Mitarbeiter und Seelsorger sind verpflichtet, ein erweitertes F\u00fchrungszeugnis vorzulegen und eine Selbstauskunft und Verpflichtungserkl\u00e4rung zu unterschreiben. Dies gilt auch f\u00fcr alle Ehrenamtlichen, die in ihrer T\u00e4tigkeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen zu tun haben. Bei der Personalauswahl wird auf das bestehende Schutzkonzept mit den Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen verwiesen und die Bereitschaft gekl\u00e4rt, diese Ma\u00dfnahmen mitzutragen. Dadurch wird deutlich, dass die Stadtkirche Geretsried sich als Institution aktiv mit dem Thema Pr\u00e4vention besch\u00e4ftigt. Der Grundsatz \u201eMiteinander achtsam leben\u201c gilt auch in der Stadtkirche Geretsried f\u00fcr den Umgang miteinander. Ebenso in Personalgespr\u00e4chen hat das Thema Pr\u00e4vention von sexualisierter Gewalt Raum. Damit alle Mitarbeiter \u2013 beruflich wie ehrenamtlich \u2013 \u00fcber die n\u00f6tige Handlungssicherheit und Sensibilit\u00e4t verf\u00fcgen, m\u00f6gliche Gefahrensituationen zu erkennen und angemessen zu reagieren, ist es notwendig sich entsprechend fortzubilden. Die in der Stadtkirche Geretsried daf\u00fcr verantwortlichen Personen tragen Sorge daf\u00fcr, dass Schulungen in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden angeboten werden (siehe auch Punkt 7).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Beschwerdemanagement<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dieses Schutzkonzept f\u00fcr die Stadtkirche Geretsried will einen achtsamen Umgang miteinander erm\u00f6glichen. Durch die Formulierung des Umgangs in verschiedenen Bereichen sollen nicht nur Regeln aufgestellt werden. Ein Schutzkonzept will \u2013 wie bereits eingangs erw\u00e4hnt \u2013 Grenz\u00fcberschreitungen ansprechbar machen und ein w\u00fcnschenswertes Verhalten im Umgang miteinander formulieren. Daher ist ein funktionierendes Beschwerdesystem ein notwendiger Bestandteil dieses Schutzkonzeptes. Dabei geht es nicht ausschlie\u00dflich um Beschwerden, die sexuellen Missbrauch betreffen. Es k\u00f6nnen alle Arten von Beschwerden, Problemen, Missst\u00e4nden oder Fehlverhalten angebracht werden. In der Stadtkirche Geretsried stehen die in Pr\u00e4vention geschulten Personen (siehe Punkt 8), der Leiter sowie alle beruflichen Seelsorgerinnen und Seelsorger zur Verf\u00fcgung, bei denen Beschwerden angezeigt werden k\u00f6nnen. Zudem gibt es die M\u00f6glichkeit, sich direkt an die Pr\u00e4ventionsstelle sowie die Missbrauchsbeauftragten der Erzdi\u00f6zese M\u00fcnchen und Freising zu wenden (siehe Punkt 8). Die Beschwerde kann m\u00fcndlich erfolgen oder schriftlich eingereicht werden. Die in Pr\u00e4vention geschulten Personen (Punkt 8) werden eine zeitnahe R\u00fcckmeldung zum Eingang der Beschwerde geben. Um Transparenz herzustellen, werden sie dem Beschwerdegeber R\u00fcckmeldung \u00fcber den Stand der Bearbeitung geben. Wesentliches Merkmal ist der Identit\u00e4tsschutz des Beschwerdegebers, die Vertraulichkeit und die Anonymit\u00e4t gegen\u00fcber der Person, welche die Beschwerde betrifft. Bei Beschwerden bez\u00fcglich Grenz\u00fcberschreitungen und sexualisierter Gewalt werden die externen bisch\u00f6flichen Beauftragten informiert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Dokumentation und Intervention<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.1 Dokumentation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dokumentation von Sachverhalten, die an die Verantwortlichen in der Stadtkirche Geretsried herangetragen werden, ist unerl\u00e4sslich. Zwei Formulare (siehe Anhang) stehen in der Stadtkirche Geretsried zur Verf\u00fcgung. Sie sind auch auf unserer Homepage hinterlegt. Das Formular <em>\u201eDokumentation bei Auff\u00e4lligkeiten und Hinweis sexualisierter Gewalt\u201c <\/em>dient der Dokumentation eigener Wahrnehmungen in Gespr\u00e4chen mit Betroffenen. Das Formular \u201eVerlaufsdokumentation im Bereich potentieller sexualisierter Gewalt\u201cdient der Dokumentation von verschiedenen Vorg\u00e4ngen als Verlaufsdokumentation. Es soll Personen, die an der Bearbeitung beteiligt sind, Sicherheit geben, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt unternommen wurden. Die Dokumentationen werden handschriftlich ausgef\u00fcllt und sind bei den in Pr\u00e4vention geschulten Personen verschlossen aufbewahrt und au\u00dfer diesen beiden Personen niemandem zug\u00e4nglich. Die Herausgabe an juristische Stellen bleibt im Einzelfall vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.2 Intervention<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Intervention dient der z\u00fcgigen Kl\u00e4rung des Verdachts und gegebenenfalls verbundenen Beendigung der Grenzverletzung, des sexuellen \u00dcbergriffs und des Missbrauchs. Ebenso dient sie dem nachhaltigen Schutz der vom Missbrauch betroffenen Person und bietet angemessene Hilfestellungen f\u00fcr alle. Ein Verdacht auf Missbrauch muss an die bisch\u00f6flichen Beauftragten der Erzdi\u00f6zese M\u00fcnchen und Freising weitergeleitet werden. Dies k\u00f6nnen die in Pr\u00e4ventionsfragen geschulten Personen tun oder die Kontaktdaten an Betroffene weitergeben. Die Kontakte sind zudem unter Kontakte (Punkt 8) ver\u00f6ffentlicht. Die bisch\u00f6flichen Beauftragten f\u00fcr die Pr\u00fcfung von Verdachtsf\u00e4llen werden weitere Schritte einleiten und den Beteiligten beratend zur Seite stehen. Die im Rahmen einer sakramentalen Beichte erhaltenen Kenntnisse d\u00fcrfen aufgrund des Beichtgeheimnisses nicht weiter Verwendung finden. Priester werden darauf hingewiesen, dass das Beichtgeheimnis zu wahren ist. Es wird empfohlen, ein Gespr\u00e4ch au\u00dferhalb der sakramentalen Beichte anzubieten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Nachhaltige Aufarbeitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Falls es zu einem Vorfall von Missbrauch kommt, der aufgedeckt wird, braucht es Hilfe f\u00fcr alle, die unmittelbar, aber auch mittelbar davon betroffen sind. Diese Hilfe durch geschultes Fachpersonal zu vermitteln ist ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Aufarbeitung. Erst eine gelungene und ehrliche Aufarbeitung erm\u00f6glicht, dass aus Fehlern gelernt wird und der Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann. Auch im Seelsorgeteam vor Ort wird der Vorfall mit den in Pr\u00e4vention geschulten Personen reflektiert. Gegebenenfalls wird dies auch mit externem Fachpersonal beraten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Qualit\u00e4tsmanagement<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dieser achtsame Umgang, der Grundlage f\u00fcr die Pr\u00e4vention von jeglicher Gewalt ist, ist ein Prozess, der Zeit braucht. Um diesen Weg beschreiten zu k\u00f6nnen, braucht es Schulung und Ausbildung in diesem Bereich. Gruppenleiter*innen in der Jugendarbeit haben eine erforderliche Ausbildung (Juleica). Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, k\u00f6nnen an Pr\u00e4ventionsschulungen teilnehmen, die in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden angeboten werden. F\u00fcr Angestellte in der Stadtkirche Geretsried werden dazu eigene Schulungen angeboten. Die in Pr\u00e4vention geschulten Personen stehen f\u00fcr Fragen in diesem Bereich besonders zur Verf\u00fcgung. Es besteht eine Verpflichtung seitens der Di\u00f6zese, dass alle hauptamtlich in der Seelsorge T\u00e4tigen in diesem Thema umfassend geschult sind. Es gibt eine \u00dcbersicht, anhand der \u00fcberpr\u00fcft wird, wer nach f\u00fcnf Jahren erneut zur Abgabe eines F\u00fchrungszeugnisses aufgefordert werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Kontakte und Hilfsangebote<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>In Pr\u00e4vention geschulte Personen in der Stadtkirche Geretsried<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Johannisplatz 21, 82538 Geretsried <br>Guido Becker, ehrenamtlich t\u00e4tig in der Stadtkirche Geretsried<br>Telefon: 0171\/23 88 513<br>Email: GuidoWBecker@gmx.de<\/p>\n\n\n\n<p>Patricia Fritz, Stadtkirchenr\u00e4tin und Oberministrantin <br>Telefon: 0160\/93256255<br>Email: patricia_fritz@hotmail.de<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Stabsstelle zur Pr\u00e4vention von sexuellem Missbrauch<\/strong> <strong>der Erzdi\u00f6zese M\u00fcnchen und Freising<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kapellenstr. 4, 80333 M\u00fcnchen<br>Email: Praevention@eomuc.de<br>Peter Bartlechner (0151 &#8211; 46 13 85 59)<br>Lisa Dolatschko-Ajjur (0160 &#8211; 96 34 65 60)<br>Christine Stermoljan (0170 &#8211; 2 24 56 02)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bisch\u00f6fliche Beauftragte f\u00fcr die Pr\u00fcfung von Verdachtsf\u00e4llen (extern)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dipl. Psychologin Kirstin Dawin <\/strong><br>St. Emmeramweg 39 \u00a0 <br>85774 Unterf\u00f6hring<br>Tel.: 089 \/ 20 04 17 63<br>Email: KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dr. jur. Martin Miebach<\/strong><br>Pacellistra\u00dfe 4<br>80333 M\u00fcnchen<br>Tel.: 0174 \/ 3 00 26 47<br>\u00a0Email: MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"644\" height=\"934\" src=\"https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/1-644x934.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2238\" srcset=\"https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/1-644x934.png 644w, https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/1-207x300.png 207w, https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/1-768x1114.png 768w, https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/1-1059x1536.png 1059w, https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/1-1412x2048.png 1412w, 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href=\"https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Institutionelles-Schutzkonzept.pdf\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Institutionelles-Schutzkonzept.pdf\" target=\"_blank\">Hier k\u00f6nnen Sie das <strong>SCHUTZKONZEPT<\/strong> herunterladen<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Anlagen:<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a id=\"wp-block-file--media-f2558cc4-7ec8-42ff-8e96-5accf8ffec63\" href=\"https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/1.png\">1<\/a><a href=\"https:\/\/stadtkirche-geretsried.de\/stadtkirche\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/1.png\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-f2558cc4-7ec8-42ff-8e96-5accf8ffec63\">Hier k\u00f6nnen Sie die&nbsp;<strong>ANLAGE 1<\/strong>&nbsp;herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a 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