Freitag, November 22, 2024

Pfarrei Hl. Familie

Die Website der Katholischen Pfarrei Hl. Familie in Geretsried

Pfarrei Hl. Familie

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat
(Stand März.2021)

In der Satzung für Pfarrgemeinderäte steht u.a.:
Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei. Seine Aufgabe ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, mitzuwirken oder zu beschließen. Nur bei pastoralen Fragen hat er kein Beschlussrecht, sondern berät das Seelsorgeteam.
Konkret heißt das z. B.
– die ehrenamtliche Mitarbeit zu aktivieren
– Vorschläge und Anregungen für die Gottesdienstgestaltung erarbeiten
– die Arbeit im caritativen und sozialen Bereich fördern
– die Verantwortung der Pfarrei für Familie, Arbeitswelt, Technik und Umwelt, sowie für Mission, Entwicklung, Frieden zu wecken und zu fördern
– gesellschaftliche und sozialpolitische Probleme zu bedenken und entsprechende Maßnahmen zu beschließen

Für einzelne Aufgaben richtet der Pfarrgemeinderat (PGR) Sachausschüsse ein, in denen auch Mitarbeiter/innen aus der gesamten Pfarrgemeinde mitwirken sollen.

Der zur Zeit amtierende PGR wurde im Februar 2018 von der Kirchengemeinde für eine Amtsperiode von vier Jahren  gewählt. Die Zahl der zu wählenden PGR – Mitglieder ist abhängig von der Zahl der Gemeindemitglieder. Bei uns wurden fünf PGR-Mitglieder direkt gewählt. Der neue amtierende PGR hat dann noch weitere zwei Personen als sog. „Nachberufene“ ernannt. Der Pfarrer benennt einen Seelsorger als seinen Vertreter im PGR.

Der PGR besteht aus:

Frau Barbara Baindl
Frau Christine Frühwirt
Herr Siegfried Gritzmann (Schriftführer)
Frau Margarete Metzger
Herr Bernhard Sappl (Vorsitzender)
Herr Dr. Bernhard Schütze
Frau Christina Stadtmüller (stellv. Vorsitzende)
und den geborenen Mitgliedern (Seelsorger):
Herr Pfarrer Andreas Vogelmeier
Herr Diakon Michael Baindl

Die  Pfarrgemeinderäte der Pfarrei Hl. Familie und der Pfarrei Maria Hilf bilden zusammen den Stadtkirchenrat.  Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Wechsel zwischen den beiden Pfarreien statt. Die Sitzungsleitung und Protokollführung obliegt der gastgebenden Pfarrei. Das Protokoll der Sitzung wird ausgehängt.